Ausübung der Funktionen des Insolvenzverwalters, des vorläufigen Gerichtsaufsehers oder Zwangsverwalters
Einbringen von Rechtsbehelfen im Namen der Schuldner oder Gläubiger
Anmeldung von Forderungen
Vertretung in Gläubigerversammlungen
Vertretung im Gläubigerrat
Einbringen der Anträge auf Insolvenzeröffnung